Was ist beim Kauf und Verkauf von Aktien eines KMU im Aktienkaufvertrag zu beachten?

Der Kauf oder Verkauf von Aktien eines KMU ist ein wichtiger rechtlicher Vorgang, der gut durchdacht und vertraglich klar geregelt sein muss. Im Gegensatz zum Handel börsenkotierter Aktien, der weitgehend standardisiert und durch das Börsenrecht geregelt ist, erfordert der Kauf von Aktien eines KMU detaillierte vertragliche Regelungen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Punkte, die im Aktienkaufvertrag beachtet werden sollten, um Rechtsstreitigkeiten und ungewollte Risiken zu vermeiden. 

1. Kaufgegenstand und Aktienkaufpreis 

Zunächst muss im Aktienkaufvertrag klar festgelegt werden, welche Aktien Gegenstand des Kaufs sind. Dies umfasst: 

  • Anzahl der Aktien: Die genaue Anzahl der zu verkaufenden Aktien muss präzise festgehalten werden, da dies bestimmt, welcher prozentuale Anteil des Unternehmens verkauft wird. 
  • Nennwert der Aktien: Der Nennwert jeder Aktie sollte im Vertrag klar definiert sein. 
  • Kaufpreis: Der vereinbarte Kaufpreis für die Aktien muss eindeutig und transparent im Vertrag festgehalten werden. Es sollte klar geregelt sein, ob der Preis pro Aktie oder für das gesamte Paket gilt. 

Besonders bei KMU ist es oft schwierig, den Wert der Aktien festzulegen, da keine Marktpreise existieren. Hier kommt es häufig zu Verhandlungen, bei denen Faktoren wie Ertragskraft, Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des Unternehmens berücksichtigt werden. 

2. Garantien und Zusicherungen 

Ein zentrales Element eines Aktienkaufvertrags ist der Abschnitt der Garantien und Zusicherungen (englisch: „Representations and Warranties“), die der Verkäufer dem Käufer über das Unternehmen gibt. Diese Garantien betreffen häufig folgende Aspekte: 

  • Rechtmässiger Besitz der Aktien: Der Verkäufer muss zusichern, dass er der rechtmässige Eigentümer der Aktien ist und diese frei von Rechten Dritter verkauft werden. 
  • Finanzielle Lage des Unternehmens: Der Verkäufer gibt oft Garantien über den letzten geprüften Jahresabschluss, den Vermögensstand sowie Verbindlichkeiten des Unternehmens. Diese Garantien schützen den Käufer vor versteckten Schulden oder anderen unerwarteten Belastungen. 
  • Steuerliche Verpflichtungen: Der Verkäufer garantiert, dass das Unternehmen alle Steuerpflichten ordnungsgemäss erfüllt hat und keine ausstehenden Steuerforderungen existieren. 
  • Rechtsstreitigkeiten: Es sollte garantiert werden, dass keine anhängigen oder drohenden Rechtsstreitigkeiten existieren, die das Unternehmen belasten könnten. 

Die Ausgestaltung dieser Garantien und die Haftung bei falschen Angaben sind entscheidend, um den Käufer vor unangenehmen Überraschungen zu schützen. 

3. Kaufpreis-Anpassungsklauseln 

Bei KMU-Transaktionen kommt es häufig vor, dass Kaufpreis-Anpassungsklauseln in den Vertrag aufgenommen werden. Diese regeln, unter welchen Umständen der Kaufpreis nachträglich angepasst werden kann. Typische Anpassungsmechanismen umfassen: 

  • Earn-out-Klauseln: Ein Teil des Kaufpreises wird erst zu einem späteren Zeitpunkt und unter der Bedingung gezahlt, dass das Unternehmen bestimmte Leistungskennzahlen (z. B. Umsatz oder Gewinn) erreicht. 
  • Schuldenspiegel und Nettovermögen: Es kann vereinbart werden, dass der Kaufpreis auf Basis des Nettovermögens oder der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Transaktion angepasst wird. Falls sich während der Due-Diligence-Prüfung herausstellt, dass die finanzielle Situation schlechter ist als erwartet, kann der Kaufpreis reduziert werden. 

4. Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten 

Der Vertrag sollte klar festlegen, wann und wie der Kaufpreis zu zahlen ist. Es gibt verschiedene Optionen, die im Vertrag geregelt werden können: 

  • Einmalzahlung: Der Kaufpreis wird bei Abschluss der Transaktion in einer Summe gezahlt. 
  • Ratenzahlung: Der Kaufpreis wird in mehreren Teilbeträgen über einen festgelegten Zeitraum hinweg gezahlt. 
  • Treuhandkonto: Oft wird der Kaufpreis auf einem Treuhandkonto hinterlegt und erst nach Erfüllung bestimmter vertraglicher Bedingungen (z. B. erfolgreiche Übergabe, Abschluss der Due Diligence) freigegeben. 

5. Übergang der Risiken und Eigentumsrechte 

Ein weiteres wichtiges Element im Aktienkaufvertrag ist die Regelung des Eigentumsübergangs und des Risikoübergangs. Hierbei muss geklärt werden, zu welchem Zeitpunkt die rechtliche Kontrolle über die Aktien und damit die damit verbundenen Rechte und Pflichten auf den Käufer übergehen. Typische Punkte, die hier geregelt werden sollten, sind: 

  • Zeitpunkt des Eigentumsübergangs: Häufig ist dies der Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises und der formellen Übergabe der Aktien. 
  • Übergang der Stimmrechte und Dividendenansprüche: Diese Rechte gehen in der Regel erst mit dem Eigentumsübergang auf den Käufer über. Vorher liegen sie weiterhin beim Verkäufer. 

6. Wettbewerbs- und Verschwiegenheitsklauseln 

Um das Unternehmen zu schützen, enthalten Aktienkaufverträge oft Wettbewerbs- und Verschwiegenheitsklauseln. Diese Klauseln verpflichten den Verkäufer, nach dem Verkauf der Aktien keine konkurrierende Tätigkeit aufzunehmen oder Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens weiterzugeben. Solche Klauseln sollten im Vertrag genau definiert und deren zeitlicher und geografischer Anwendungsbereich klar festgelegt werden. 

7. Steuerliche Aspekte 

Der Kauf und Verkauf von Aktien hat auch steuerliche Auswirkungen. Je nach Struktur des Geschäfts und der Rechtsform des Unternehmens können unterschiedliche steuerliche Belastungen auf den Käufer oder Verkäufer zukommen. 

Fazit 

Der Kauf und Verkauf von Aktien eines KMU ist ein komplexer Vorgang, der eine sorgfältige rechtliche Planung und Vertragsgestaltung erfordert. Ein gut durchdachter Aktienkaufvertrag schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer vor unerwarteten Risiken und Konflikten. Aspekte wie Garantien, Kaufpreisanpassungen, Wettbewerbsverbote und steuerliche Auswirkungen müssen klar geregelt sein, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es ist ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsberater begleiten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Aktienkaufvertrag alle wesentlichen Punkte abdeckt und die Interessen beider Parteien geschützt sind. 

Die nicht rechtzeitige Wiederwahl des Verwaltungsrats führt zu einem sogenannten Organisationsmangel: Keine stillschweigende Verlängerung der Amtsdauer des Verwaltungsrats 

Ein funktionierender Verwaltungsrat ist für die Führung und Aufsicht einer Aktiengesellschaft unerlässlich. Eine ordnungsgemässe Wahl und Wiederwahl der Mitglieder ist daher nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine organisatorische Notwendigkeit. Doch was passiert, wenn die Wiederwahl eines Verwaltungsratsmitglieds nicht rechtzeitig erfolgt? In einem solchen Fall spricht man von einem Organisationsmangel, und es gibt keine stillschweigende Verlängerung der Amtsdauer des Verwaltungsrats. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Hintergründe und Konsequenzen. 

Die rechtliche Grundlage 

Gemäss dem Schweizer Obligationenrecht (OR) werden die Mitglieder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft in der Regel auf eine bestimmte Amtsdauer gewählt. Die Amtsdauer darf gemäss Art. 710 OR maximal drei Jahre betragen, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Die Wahl und Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder muss durch die Generalversammlung erfolgen. 

Wenn jedoch die Wiederwahl eines Verwaltungsratsmitglieds nicht rechtzeitig durchgeführt wird, endet dessen Amtszeit automatisch. Es gibt keine stillschweigende Verlängerung der Amtsdauer. Dies bedeutet, dass das Verwaltungsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit keine rechtliche Grundlage mehr hat, weiterhin als Mitglied des Verwaltungsrats zu agieren. 

Konsequenzen eines Organisationsmangels 

Die nicht rechtzeitige Wahl oder Wiederwahl des Verwaltungsrats kann zu einem sogenannten Organisationsmangel führen. Ein solcher Mangel tritt auf, wenn eine Aktiengesellschaft nicht mehr in der Lage ist, ihre gesetzlich vorgeschriebene Organisation ordnungsgemäss zu erfüllen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Verwaltungsrat unvollständig oder handlungsunfähig ist, weil kein Verwaltungsratsmitglied rechtmässig mehr bestellt ist. 

Was bedeutet dies konkret? 

  • Handlungsunfähigkeit des Verwaltungsrats: Ohne rechtmässig gewählten Verwaltungsrat ist die Gesellschaft nicht in der Lage, ordnungsgemäss geführt zu werden. Entscheidungen und Beschlüsse, die der Verwaltungsrat fassen müsste, können nicht getroffen werden. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Rechtssicherheit des Unternehmens haben. 
  • Eingreifen des Handelsregisteramts: Wird ein Organisationsmangel festgestellt, kann das Handelsregisteramt eingreifen. Es hat das Recht, der Gesellschaft eine Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Sollte dieser Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben werden, kann das Gericht auf Antrag des Handelsregisteramts oder eines betroffenen Aktionärs oder Gläubigers einen Sachwalter einsetzen, der die fehlenden Verwaltungsratsfunktionen vorübergehend übernimmt. 
  • Verantwortlichkeit und Haftung: Verwaltungsratsmitglieder, die nach Ablauf ihrer Amtszeit ohne Wiederwahl weiterhin handeln, riskieren rechtliche Konsequenzen. Da sie keine gültige Amtsgrundlage mehr haben, könnten sie für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. 

Keine stillschweigende Verlängerung der Amtsdauer 

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass die Amtszeit eines Verwaltungsratsmitglieds stillschweigend verlängert wird, wenn die Wiederwahl nicht rechtzeitig erfolgt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das Gesetz sieht keine automatische Verlängerung der Amtsdauer vor. Wenn die Amtszeit abläuft, ist sie beendet, und das betreffende Verwaltungsratsmitglied hat keine Befugnis mehr, die Aufgaben eines Verwaltungsrats wahrzunehmen. 

Wie kann ein Organisationsmangel vermieden werden? 

Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern rechtzeitig und ordnungsgemäss durchgeführt wird. Um dies zu gewährleisten, sollten folgende Punkte beachtet werden: 

  1. Frühzeitige Planung der Generalversammlung: Die Generalversammlung, in der die Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder beschlossen wird, sollte rechtzeitig geplant und durchgeführt werden, um eine rechtzeitige Wahl zu gewährleisten. 
  1. Fristgerechte Kommunikation: Aktionäre und Verwaltungsratsmitglieder sollten frühzeitig über anstehende Wahlen informiert werden, um Verzögerungen zu vermeiden. 
  1. Überprüfung der Amtsdauer: Die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder sollte regelmässig überprüft werden, um sicherzustellen, dass keine Fristen verpasst werden. 

Fazit 

Die rechtzeitige Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern ist für eine Aktiengesellschaft von entscheidender Bedeutung. Wenn die Wiederwahl nicht rechtzeitig erfolgt, führt dies zu einem Organisationsmangel, und es gibt keine stillschweigende Verlängerung der Amtsdauer. Ein solcher Mangel kann weitreichende Konsequenzen haben, bis hin zur Handlungsunfähigkeit des Verwaltungsrats und rechtlichen Eingriffen. Unternehmen sollten daher grosse Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass der Verwaltungsrat stets rechtmässig besetzt und handlungsfähig bleibt. Um Risiken zu vermeiden und rechtliche Fallstricke zu umgehen, kann es sinnvoll sein, sich von einem Experten begleiten zu lassen.